SCHULORDNUNG

Schulverein der Kreuzschwestern – „Schulen mit Wärme“

Als Schulerhalter ist es unser größtes Anliegen, dass sich die jungen Menschen bei uns geborgen und wohl fühlen und für ihre Persönlichkeitsentfaltung gute Voraussetzungen finden. Dafür setzen wir uns mit allen unseren Kräften ein.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bemühen sich darum, dass sich die Schülerinnen und Schüler in unseren Schulen

  • nach ihren individuellen Begabungen und Fähigkeiten entfalten können,
  • umfassend und ganzheitlich entwickeln können,wertchätzt fühlen in einem familiären Lern- und Lebensklima und ein positives christlich und human geprägtes Miteinander erleben können.

„Schulen mit Wärme“ geben Lebensräume,

in denen Menschlichkeit erfahren und eingeübt wird.

Damit wir unser Anliegen im alltäglichen Leben verwirklichen können, bedarf es einiger Voraussetzungen und allgemeiner Grundregeln, die in der Schul- und Hausordnung festgehalten sind. Alle, die in diesem Haus und in diesen Schulen zusammenleben und miteinander arbeiten, sind angehalten, sich für die Einhaltung dieser Grundregeln einzusetzen und so mitzuwirken an der Verwirklichung unseres Anliegens.

  1. Wir pflegen einen respektvollen Umgang miteinander (Höflichkeit, Umgangston, Pünktlichkeit).
  2. Wir suchen friedvolle Formen des miteinander Auskommens.
  3. Wir bemühen uns um ein gemeinschaftsförderndes Verhalten (Rücksichtnahme, Toleranz und Annahme auch von Andersartigkeiten, Wertschätzung der Einmaligkeit, und dergleichen mehr).
  4. Wir sind achtsam im Umgang mit allem Lebendigen in Haus und Garten.
  5. Wir behandeln sorgsam die materiellen Güter (Einrichtung, Materialien…).
  6. Wir legen Wert auf eine dem Anlass angemessene Erscheinung (Kleidung, Frisur, Körperpflege…).
  7. Wir benehmen uns dem jeweiligen Anlass entsprechend (Unterricht, Freizeit, Religiöse Feiern, Ausflüge, etc.).
  8. Wir begegnen mit Ehrfurcht allem, was unser Wissen, Verstehen, Erkennen … übersteigt.

Wird die Schul- und Hausgemeinschaft gestört bzw. beeinträchtigt durch Nichteinhalten der Grundregeln, dann wird/werden die Betreffende/n in einem persönlichen Gespräch darauf aufmerksam gemacht und zur Einhaltung der Grundregeln ermahnt. Nichteinhaltung der Grundregeln kann zum Ausschluss aus der Schul- und Hausgemeinschaft führen.

HAUSORDNUNG

Betreten der Schulräumlichkeiten:

Die Klassenräume sind den Schülerinnen und Schülern der Volksschule mit Beginn der gesetzlichen Aufsichtspflicht der Lehrkraft ab 7:40 Uhr zugänglich. Zu dieser Zeit soll der Schüler/die Schülerin anwesend sein, um sich auf den Unterricht vorbereiten zu können. Ein späteres Eintreffen stört den Tagesablauf des Kindes und der ganzen Klasse.

Nur ausnahmsweise und in begründeten Fällen kann die Schulleitung nach Ansuchen der Erziehungsberechtigten einer Schülerin/eines Schülers den Aufenthalt im Schulgebäude auch zu anderen Zeiten gestatten. (z.B. Anmeldung zur Frühaufsicht!)

Die einzelnen Fach- und Gruppenräume dürfen von den Schülerinnen und Schülern frühestens fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn, die Turnsäle nur in Anwesenheit der betreffenden Lehrerinnen, Lehrer betreten werden. Für die Benutzung der einzelnen Funktionsräume, der EDV-Anlagen, sowie der Bibliothek gelten besondere Bestimmungen.

Das Betreten der Unterrichts- und Garderoberäume ist in der Regel nur Lehrerinnen, Lehrern, Schülerinnen, Schülern und dem zuständigen Personal gestattet.

Der Aufenthalt im Freien während der großen Pausen kann den Schülerinnen und Schülern bei günstiger Witterung gestattet werden, sofern dafür eine Aufsichtsperson von der Schulleitung eingeteilt ist.

Verlassen der Schulräumlichkeiten:

Muss eine Schülerin/ein Schüler den Unterricht aus triftigen Gründen frühzeitig verlassen (Arztbesuch etc.) meldet sie/er sich schriftlich – nach Genehmigung durch den Klassenvorstand – bei der Lehrerin oder beim Lehrer der folgenden Stunde ab.

Nichtanwesenheit beim Unterricht:

Ist es einer Schülerin/einem Schüler nicht möglich, den Unterricht zu besuchen, ist das Fernbleiben vom Erziehungsberechtigten

telefonisch in der Früh zu melden. Entschuldigungen sowie ärztliche Bestätigungen

bei längerer Krankheit sind ehest möglich dem Klassenvorstand vorzulegen.                            

Erkrankung während des Unterrichtes:

Erkrankt eine Schülerin/ein Schüler während des Unterrichts, ist dies im jeweiligen Sekretariat bzw. in der Direktion sofort zu melden. Diese(s) verständigt nach Möglichkeit die Erziehungsberechtigen.

Ordnung:

Aus hygienischen Gründen dürfen die Schülerinnen und Schüler die Klassen- und Fachräume nur in Hausschuhen betreten. Für das Löschen der Tafel sowie für das Lüften in den Pausen sind die jeweiligen Klassenordnerinnen und Klassenordner verantwortlich. Jede Schülerin/Jeder Schüler sorgt für Ordnung an ihrem/seinem Arbeitsplatz und dem Garderobebereich sowie für Mülltrennung in der Klasse. Nach Unterrichtsschluss sind die Fenster zu schließen, die Sessel sind auf die Tische zu geben.

Beschädigung von Eigentum:

Das Achten von Privateigentum und der sorgsame Umgang mit Sacheigentum wird von den Schülerinnen und Schülern erwartet. Wenn Einrichtungsgegenstände oder Anlagen der Schule mutwillig oder fahrlässig beschädigt oder zerstört werden, hat die Schülerin/der Schüler bzw. haben die Erziehungsberechtigten Schadenersatz zu leisten.

Geld- und Wertsachen sollten nur in unbedingt notwenigem Ausmaß und in Eigenverantwortung in die Schule mitgenommen werden. Es ist nicht gestattet, diese in Klassenräumen und Garderoben zurückzulassen.

Rauch- und Alkoholverbot:

Das Rauchen sowie der Konsum von Alkohol sind den Schülerinnen und Schülern und allen anderen Personen der Schulgemeinschaft sowohl im Schulgebäude und in den Schulliegenschaften/Außenbereichen als auch bei Schulveranstaltungen untersagt.

Sicherheit:

Gegenstände die die Sicherheit gefährden oder den Schulbetrieb (Unterricht, Schulveranstaltung, schulbezogene Veranstaltung) stören, dürfen von Schülerinnen/Schülern nicht mitgebracht werden.

Die vorliegende Schul- und Hausordnung erläutert und ergänzt für die Schulen des Schulvereins der Kreuzschwestern die Schulordnung für katholische Privatschulen, gemäß Schulordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten (Schulunterrichtsgesetz §§ 43-50) in der Fassung der Novelle BGBI 1995/468.

Gültig per Schulforumsbeschluss der VS ORT im Juni 2015)